SAKD-Zertifizierung CIP-KD 4.2

15. Januar 2019 von t. f.

Der Kriterienkatalog der SAKD umfasst insgesamt 527 Einzelpunkte. Kein Wunder, dass die ersten Termine mit der Prüferin der SAKD bereits im März 2017 erfolgt sind. Erschwerend kam hinzu, dass der Freistaat das sächsische Haushaltsrecht für 2018 in Teilbereichen reformiert und erneuert hat, und dass auch diese Änderungen in das laufende Prüfverfahren eingeflossen sind.
Keine leichte Aufgabe, der sich die Kollegen der Entwicklung stellen mussten.

Doch was sollen wir sagen, das Entwickler-Team von CIP hat geliefert!

Mit der Zulassungsurkunde vom 12.12.2018 hat uns die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) die Zulassung für den Freistaat Sachsen gemäß § 87 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung erteilt.

Zum gleichen Zeitpunkt wurde dann auch der Eintrag auf der Website der SAKD aktualisiert.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Zertifizierung hat das Entwickler-Team von CIP einen wichtigen Meilenstein realisiert. 

Wer sich in der Landschaft der kommunalen Verfahrensprüfungen auskennt, weiß, dass die Prüfung durch die SAKD zu einer der anspruchsvollsten und schwierigsten gehört. Und so ist es kein Wunder, dass das Zertifikat in Fachkreisen auch Signalwirkung über die Grenzen des Freistaates hinaus hat.

Wir danken dem Team für die gute Arbeit.