mpsNF erhält Zulassungsbescheinigung der gpaNRW

Seit Anfang 2021 dürfen in den Kommunalverwaltungen in Nordrhein-Westfalen nur noch Fachprogramme eingesetzt werden

10. November 2021 von d. k.

Seit Anfang 2021 dürfen in den Kommunalverwaltungen in Nordrhein-Westfalen nur noch Fachprogramme eingesetzt werden, die durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) zertifiziert sind. Geregelt ist dies in §94 Abs. 2 der Gemeindeordnung von NRW.

Wir freuen uns, dass mpsNF mit eines der ersten Verfahren ist, dass die endgültige Zulassung bekommen hat. Seit Beginn des Jahres hatte mpsNF aufgrund vorausgegangener anderer Zertifizierungen eine vorläufige Zulassung der gpaNRW erhalten.

Die Zulassungsbescheinigung der gpaNRW hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.

Unsere Kunden haben nun die Gewissheit mit mpsNF ein rechtsicheres Programm fürs kommunale Finanzwesen in NRW einzusetzen. Neben der Zertifizierung durch die gpaNRW, ist mpsNF auch durch den TÜV-IT für verschiedene Bundesländer und durch die SAKD zertifiziert.

Sie finden die Zertifizierung unter: GPA NRW – Zulassungsbescheinigung mpsNF