CIP KD erhält Zulassungsbescheinigung der gpaNRW

9. November 2021 von d. k.

Mit CIP KD 4.2 erhält auch das zweite kommunale Finanzwesen der mps die Zulassung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW).

Aufgrund von §94 Abs. 2 der Gemeindeordnung von NRW dürfen in den Kommunalverwaltungen in NRW seit Anfang 2021 nur noch Fachprogramme eingesetzt werden, die durch die gpaNRW zertifiziert sind.

Die Zulassungsbescheinigung der gpaNRW hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.

Neben der Zertifizierung durch die gpaNRW, sind CIP KD und mpsNF auch durch den TÜV-IT für verschiedene Bundesländer und durch die SAKD zertifiziert.

Sie finden die Zertifizierung unter: GPA NRW – Zulassungsbescheinigung CIP KD