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Verwaltungsreformen

Die Reform des kommunalen Finanzwesens

Die Herausforderung: Sanierung der öffentlichen Haushalte

Kundenorientierung und Wirtschaftlichkeit sind heute auch in öffentlichen Verwaltungen wichtige Erfolgskriterien. Durch wachsende Aufgaben, höhere Service-Ansprüche und hohe Ausgaben stehen Kommunen vor einer großen Herausforderung: Sie müssen ihre Haushalte sanieren. Die eingeleiteten Reformen konzentrieren sich auf die Reorganisation des Finanz- und Rechnungswesens und auf neue Steuerungsinstrumente, die den Einsatz der öffentlichen Mittel optimieren. Ziel ist es, kommunale Dienstleistungen zukünftig anhand betriebswirtschaftlicher Maßstäbe zu planen und zu steuern.

Gesetzgebung und Konzept

Nahezu alle Bundesländer haben neue Gesetze zum kommunalen Haushaltsrecht entwickelt oder bereits verabschiedet. Wichtige Option ist die Einführung eines betriebswirtschaftlichen Haushalts– und Rechnungswesens mit dem Rechnungsstil der Doppik und einer flächendeckenden Kosten– und Leistungsrechnung (KLR) auf der Grundlage eines Produkthaushalts. Gleichzeitig muss die vollständige Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens zur Bilanzierung und die Berechnung von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen einbezogen werden. Das neue Rechnungssystem soll die Betrachtung von Ertrag und Aufwand ermöglichen. Dieses Gesamtressourcenkonzept ersetzt das bisherige Geldverbrauchskonzept, das lediglich Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt.

Die kommunale Doppik

Die Reformziele lassen sich weder mit dem klassischen kameralen, noch mit dem rein doppischen Rechnungswesen erreichen. Daher war ein Konzept gefordert, das die Vorteile beider Rechnungssysteme flexibel vereint und die spezifischen Anforderungen der Verwaltungen berücksichtigt. Ergebnis ist das „Neue kommunale Finanzwesen bzw. –management“ auf Basis der „kommunalen Doppik“.