Die Ziele der Finanzreform
- Bereitstellung von Informationen für fundierte Entscheidungen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten
- Darstellung des Gesamtressourcenaufkommens und -verbrauchs
- Erfassung und Bewertung des Vermögens
- Darstellung aller Abschreibungen von Kommunalvermögen
- Flexible Mittelbewirtschaftung
- Aufhebung der Zweiteilung des Rechnungswesens bei Auslagerung von Aufgaben in selbstständige Betriebe - die Zahlen und Ergebnisse werden im "Konzern Kommune" zusammengeführt
- Flache Strukturen, effiziente und flexible Geschäftsprozesse
- Output-Orientierung durch Hervorhebung der Ziele und Ergebnisse des Verwaltungshandelns
- Verbesserung der Investitionsplanung - künftige Belastungen werden rechtzeitig sichtbar
- Steigerung der Verwaltungsleistung durch vereinfachte Geschäftsprozesse, Ressourceneinsparung und erhöhtes Kostenbewusstsein
- Bessere Nachvollziebarkeit für die Bürger: die Verwendung von Steuergeldern wird transparenter, die wirtschaftliche Situation der Kommune plausibler und Entscheidungen verständlicher.
Die Drei-Komponenten-Rechnung
Alle Reformmodelle beruhen auf der Drei-Komponenten-Rechnung aus Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung. In der Vermögensrechnung wird den Schulden das Verwaltungsvermögen und das realisierbare Vermögen gegenübergestellt. Das setzt eine systematische Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens voraus, dessen Abschreibungen in die Kostenkalkulation eingehen. Die Ergebnisrechnung weist sämtliche Erträge und Aufwendungen im Laufe eines Haushaltsjahres aus, verdeutlicht die daraus resultierenden Veränderungen beim Eigenkapital und gewährleistet damit den Überblick über Substanzgewinne und
-verluste. Mit Hilfe der Finanzrechnung werden die Veränderungen der liquiden Mittel dargestellt.



